(ip/pp) Die Einsicht in Belege hinsichtlich Umlagen bei Mietkosten muss nicht sonderlich erläutert werden, das entschied das Berliner Landgericht in einem jüngst gefällten Urteil. Der Vermieter informiert seine Mieter schon ausreichend hinsichtlich seiner Abrechnungsunterlagen, wenn er diesen einen betreffenden Aktenordner zur Verfügung stellt, aus dem sie sich die Unterlagen heraussortieren können, die sie betreffen bzw. interessieren.

Es muss demzufolge keine weitere Erläuterung durch den Vermieter zu diesen Unterlagen erfolgen, so die obersten Richter Berlins. Sollten die Mieter Schwierigkeiten bekommen, die richtigen Unterlagen zu finden, müssten sie sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen.

LG Berlin, Az.: 67 S 225/06